Hamburg/Berlin (mir) - Sie wollen wissen, wo in Deutschland Gen-Pflanzen wachsen? - Das wird schwierig! Der Bundestag hat am Freitag den zweiten Teil des novellierten Gentechnikgesetzes beschlossen. Dieser Teil hat eine eklatante Schwachstelle: Die Regelung zum Standortregister (Kataster) für Gen-Pflanzen wurde entscheidend verschlechtert. Die Informationen sind nicht mehr ohne weiteres zugänglich.
Greenpeace-Aktivistinnen und -Aktivisten protestierten gegen die Beschränkungen im neuen Gesetz vor dem Reichstagsgebäude in Berlin. Parlamentarier, die vorbeikamen, wurden in persönlichen Gesprächen auf die Verschlechterung hingewiesen. Auf einem Schild forderten die Greenpeacer: "Kein Versteckspiel mit dem Gen-Mais!"
Seit Anfang des Jahres wird in dem Kataster öffentlich zugänglich verzeichnet, wo sich Felder mit gentechnisch veränderten Pflanzen befinden. So wollte es der erste Teil des Gentechnikgesetzes vom November 2004. Nun soll der Standort von Gen-Pflanzen nicht mehr bis auf die einzelnen Felder (Flurstücke) genau angegeben werden, sondern nur noch die Gemarkung einer Ortschaft genannt werden, in der ein oder mehrere Felder mit Gen-Pflanzen liegen. Eine Gemarkung aber kann mehrere tausend Flurstücke umfassen.
Betroffene Bauern, andere Grundstückseigentümer oder Imker der Umgebung werden künftig Probleme haben zu erfahren, wo genau in ihrer Nachbarschaft Genpflanzen angebaut werden und ob sie betroffen sind oder nicht. Den einfachen Blick ins Internet - wie er derzeit noch möglich ist - wird es dann nicht mehr geben. Schriftlich muss nachgewiesen werden, dass man ein begründetes Interesse an den Informationen hat - sonst gibt's keine Auskunft von den Ämtern.
"Gen-Äcker werden künftig im Behördendickicht versteckt", warnt Henning Strodthoff, Gentechnikexperte bei Greenpeace. "Zurzeit kann jeder Landwirt, Flächenbesitzer oder Imker im Internet auf einen Blick erkennen, ob in seiner unmittelbaren Nachbarschaft Gen-Mais angebaut wird oder nicht - diese Transparenz muss erhalten bleiben."
"Mit der heutigen Entscheidung will die Bundesregierung die gentechnikfreie Landwirtschaft behindern", erklärt Strodthoff. "Aus Angst vor der Industrie und einigen SPD-Landesfürsten wird das demokratische Prinzip der Transparenz beschnitten. Damit werden Flächenbesitzer, konventionelle Landwirte, Bio-Bauern und Imker massiv benachteiligt."
Rechtlich fraglich
Greenpeace hat Juristen beauftragt zu prüfen, ob die Katasterregelung ohne weiteres so verschlechtert werden darf. In einem sechsseitigen Kurzgutachten kommen sie zu dem Schluss, dass das heute beschlossene Gesetz "nicht ohne Weiteres" mit der EU-Richtlinie 2001/18/EG vereinbar sei. Diese Richtlinie hatte das neue Gentechnikgesetz erst nötig gemacht.
Der jetzt beschlossene zweite Teil des Gentechnikgesetzes muss nun noch in den Bundesrat zur Abstimmung. Allgemein wird erwartet, dass das Gesetz dort mit der Mehrheit der unionsgeführten Ländern abgelehnt wird.
Wer es ganz genau wissen will: Wir haben die entscheidenden Absätze aus dem Gentechnikgesetz in den verschiedenen Fassungen zusammengestellt und kommentiert. (PDF, 188 kB)
Hier finden Sie die entsprechenden Auszüge aus der EU-Richtlinie 2001/18/EG (PDF, 49 kB) und das rechtliche Kurzgutachten (PDF, 52 kB)
Falls Sie noch mal schnell einen Blick auf das Internet-Kataster in seiner alten Form werfen wollen:
http://www.bvl.bund.de/standortregister
Quelle:
http://www.greenpeace.org/deutschland/?page=/deutschland/fakten/einkaufsnetz/index